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Weg frei für Doping-Fahnder
In Zukunft dürfen Doping-Fahnder Profisportler verpflichten, ihre Aufenthaltsorte Monate im Voraus bekannt zugeben. Somit bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das sogenannte Whereabouts-System, das Dopingkontrollen und die Meldepflicht für Sportler als vereinbar erklärt. Zahlreiche französische Sportler beklagten sich darüber und sahen ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
Damit wurde die im Welt-Anti-Doping-Code und den zugehörigen Internationalen Standards geregelte Vorgehensweise der unangekündigen Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen ausdrücklich bestätigt. Die Kontrollpraxis der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA sieht vor, dass Spitzenathleten täglich für unangekündigte Dopingtests zu einer beliebige Stunde zur Verfügung stehen.
Der EGMR wies die Klage französischer Sportverbände und zahlreichen Topathleten zurück und hat in seiner Entscheidung hervorgestrichen, dass die Lockerung oder Aufhebung der geltenden Anti-Doping-Regelwerke zu einer deutlichen Gefahr für die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler durch Doping führen würde und vor allem auch der Vorbildwirkung für Breiten- und Freizeitsportler sowie insbesonder Nachwuchssportlern abträglich wäre.
Geschäftsführer der NADA+Austria" title="NADA Austria">NADA Austria Michael Cepic betont, dass die Entscheidung des EGMR Klarheit schafft. Der NADA ist jedoch bewusst, dass die Anti-Doping Bestimmungen den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten und der täglichen Erreichbarkeit einiges abverlangen. Daher soll bei der Umsetzung der Regelungen stets darauf geachtet werden, die Rechte der Sportlerinnen und Sportler angemessen zu berücksichtigen.
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