Grundstücks- und Hauseigentümer haften für Unfälle auf ihren Gehsteigen bei Glatteis. Läufer trifft aber eine Mitschuld!
Schneefälle und Glatteis in Österreich! Es droht erhöhte Unfallgefahr, vor allem für Läufer.
Was ist bei einem Unfall zu beachten?
Kommt man als Läufer auf einem Gehsteig zu Schaden, dann sollte der Unfallhergang von Zeugen bestätigt werden. Für die Unfallmeldung sind auch Fotos nützlich. Die Unfallmeldung sollte so rasch wie möglich an die Versicherung übermittelt werden.
Haftung des Grundstückeigentümers
Grundstückeigentümer sind verpflichtet, in der Zeit von 06:00h bis 22:00h die Gehsteige frei von Schnee und Glatteis zu halten. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen bis 72,- Euro. Werden Personen gefährdet, dann sind Strafen über 700,- Euro möglich. Im Falle von Schnee und Eis tragen aber auch Fußgänger und Läufer Verantwortung, besonders vorsichtig zu sein. Hier kann eine Mithaftung geltend gemacht werden.
Mithaftung für Läufer bei einem Unfall
Laut einem Bericht von "Vienna online" trifft Läufer eine Mitschuld bei Stürzen auf Gehsteigen. Ein Läufer etwa, der auf Glatteis über den Gehsteig rennt, stürzt und sich Verletzungen zuzieht, könne aber nicht alleine den Eigentümer dafür verantwortlich machen.
Wenn schon Unfall dann Sonderklasse
Ein Unfall trifft uns plötzlich und unvorbereitet. Da ist es gut zu wissen, dass sowohl für einen pfleglichen Krankenhausaufenthalt als auch für beste ärztliche Behandlung vorgesorgt ist.
Nähere Infos dazu gibt es unter folgendem Link:
G.W.