MaxFun Sports Laufsport Magazin
Ex aequo gibt es nicht
Die beiden Britinnen, die neulich beim vorolympischen Testrennen händchenhaltend und gemeinsam über die Ziellinie liefen und sich über ihren vermeintlichen „Doppelsieg“ freuten, wurden - regelkonform - disqualifiziert. Die ursprünglich Drittplatzierte, Flora Duffy von den Bermudas, wurde somit zur Siegerin. Jessica Learmonth und Georgia Taylor-Brown gingen leer aus. Zur Anwendung kam Regel 2.11.f, die besagt, dass künstlich herbeigeführte Unentschieden-Situationen mit einer Disqualifikation geahndet werden.
Über Sinn oder Sinnlosigkeit dieser Regel kann man diskutieren.
Faktum ist, dass sich alle TeilnehmerInnen an offiziellen Wettkämpfen auch an sämtliche Regeln halten müssen. Egal, ob im Weltcup-Triathlon oder beim Hobby-Zehner von Hintervorderoberbierbaum…Punkt.
Da fällt beispielsweise auch jene Regel drunter, die besagt,
- dass man während eines Marathonlaufs nicht Musik über Kopfhörer hören darf.
- Oder die Windschattenregeln beim Triathlon
(die ja durchaus von Distanz zu Distanz verschieden sein können, auch macht es einen Unterschied, ob man bei nationalen/internationalen Meisterschaften startet oder nicht etc.); - oder die „Nichtwackelregel“ vor dem Start zu einem Schwimmwettkampf;
- oder beim gerade zu Ende gegangenen „Transcontinental Race“ quer durch Europa;
da darf man keine fremde Hilfe annehmen. - Und so weiter, und so fort.
Wer bei einem Wettbewerb partizipiert, tut prinzipiell gut daran, die Regulatur zu kennen.
Ob man, wenn man vier Stunden braucht für einen City-Marathon, nun wirklich aus dem Rennen genommen wird, weil man Musik hört, naja…macht prinzipiell kaum jemand.
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