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COVID-19: Schutzschirm für Veranstaltungen durch ÖHT
Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen ist durch die COVID-19-Krise mit erheblichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden. Um den VeranstalterInnen die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten, wurde ein Schutzschirm für Veranstaltungen konzipiert.
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) bietet daher jetzt den Schutzschirm für Veranstaltungen an: Damit werden finanzielle Nachteile aufgrund Corona-bedingter Absagen oder wesentlicher Durchführungseinschränkungen von Veranstaltungen, die nach dem 01.02.2021 stattfinden sollen, ausgeglichen. So sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt und die negativen Auswirkungen von Corona auf die Veranstaltungswirtschaft abgefedert werden.
Was wird gefördert?
Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse) sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen.
Die Richtlinie mit den detaillierten Fördervoraussetzungen soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden - ab 15. Jänner 2021 können Zuschüsse über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) beantragt werden. Der Schutzschirm gilt für Veranstaltungen bis Ende 2022!
Die Details der Richtlinie werden ehestmöglich veröffentlicht und Förderungsansuchen sind im ÖHT-Kundenportal möglich.
Link: www.oeht.at
Foto: edu-lauton - unsplash