MaxFun Sports Laufsport Magazin
Triathlon Regeln, die (k)einer kennt
02.06.2013, 12:00:00
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Windschattenfahrens. Allerdings ging man in grauer
Vorzeit anders zur Sache, unvergessen jener Athlet, der den bösen Konkurrenten,
der einfach nicht aus seinem Windschatten verschwinden wollte, einfach vom Rade
boxte - also eigentlich war der ja wegen eines Fahrfehlers gestolpert,
respektive gestürzt - nachdem aber schon so viel Gras drüber gewachsen ist, ist
die reale Schilderung nunmehr eher eine, die zum Schmunzeln führt. Vielleicht
nicht beim Konkurrenten, der sich damals das Schlüsselbein gebrochen hatte,
aber man sieht schon, in den guten alten Zeiten wussten sich die Sportler noch
zu helfen und liefen nicht gleich wegen jedem Schmarrn zum Wettkampfrichter.
Die übrigens bis heute ihre Arbeit - sagen wir mal „verbesserungswürdig“ -
verrichten, denn wenn man sich bei diversen Ironman-Veranstaltungen so umsieht,
glaubt man sich in riesigen Radmarathon-Bewerben wiedergefunden zu haben, so
dicht gedrängt rollt das Peloton über den Asphalt. Dabei ist Windschattenfahren - außer in sog. „Windschattenrennen“ - eindeutig verboten. Das kann man in der
ÖTRV-Sportordnung nachlesen, die laut eigenen Aussagen ua. doch folgende Zwecke
erfüllen möchte: Zunächst will man den Teilnehmern von Veranstaltungen, die dem
ÖTRV-Reglement unterliegen, faire Wettkampfbedingungen, Chancengleichheit und größtmögliche
Sicherheitsstandards bieten. Die Teilnehmer haben etwa Beschimpfungen,
Beleidigungen oder gar tätliche Angriffe zu unterlassen. (Unser weiter oben
erwähnte Athlet hätte damit wohl keine Freude mehr; gut, man hat ihn ohnehin
auch damals eine Saison lang gesperrt, weil das mit dem Unfall hat ihm schon
damals keiner geglaubt; obwohl verstehen können ihn doch viele, denn es macht
eben einen gehörigen Unterschied, ob man vorne „im Wind“ oder dahinter im
Windschatten fährt; und dass man bei 180 Puls nicht immer nachvollziehbare
Entscheidungen trifft, liegt auch auf der Hand…)
Doch auch damals gab es sie schon, die
leidige Diskussion des Wettkämpfer haben die Wettkampfleitung davon zu informieren, wenn sie ihren Wettkampf vorzeitig beenden. (Hand aufs Herz, wie oft haben Sie schon irgendwo aufgegeben und sind gleich darauf stinksauer nach Hause gefahren? Bei einem Triathlon ist das aber nicht so einfach, weil Sie ja wohl nochmal zur Wechselzone zurück müssen, um Ihre restlichen Sachen zu holen…) Brandaktuell aufgrund der geradezu explodierenden Leistungen im Ausdauersport (außer im Radsport, da sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit von Jahr zu Jahr, mittlerweile fährt man in Zeitfahren kaum noch schneller als 45, vielleicht 46 km/h; außer den beiden Zeitfahrspezialisten, die nach wie vor mit 50 oder mehr über den Asphalt knallen; im Vergleich zu den „Hochblütejahren des Radsports“ aber lächerlich, denn damals fuhr man das einbeinig mit verbundenen Augen…) auch die bei offiziellen Triathlon-Veranstaltungen gültigen Doping-Bestimmungen. „Alle Teilnehmer an ÖTRV Veranstaltungen unterwerfen sich den jeweils gültigen nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen und verpflichten sich, diese einzuhalten (…).“ (Also Schluss mit „Lustig“, Zentrifugen raus aus den Wohnzimmern, weg mit den riesigen Kühlschränken, in denen containerweise Blut gelagert wird, und vor allem keine Kontakte mehr mit Doktor Lamborghini oder wie der heißt…) Noch brandaktueller aufgrund der Klimaerwärmung und dem damit verbundenen Kälteeinbruch, der seit nunmehr 6 Monaten andauert: Neopren-Verbot überall! Weil nämlich aufgrund der zugefrorenen Seen und Meere GAR NICHT MEHR geschwommen wird! Stattdessen gibt es Rad-Lauf-Bewerbe oder Duathlons. Die Untergrenze fürs Schwimmen liegt laut ÖTRV übrigens bei 13-14 Grad, je nach Schwimmlänge. Weiters darf nicht mit nacktem Oberkörper, barfuß oder mit Radhelm gelaufen werden. Überhaupt ist Nacktheit oder ungebührliche Entblößung untersagt. Allen Nudisten-Fans sei an dieser Stelle trotzdem ein dreifaches (ganz im Sinne des Triathlons) „Hang loose“ empfohlen. Christian Kleber (MAS) Link: www.MaxFun.cc |
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