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Freispruch für Veranstalter des Zugspitzlaufs

01.12.2009, 12:00:00
Foto:
© Michael Grabscheit/PIXELIO

Der Veranstalter des Zugspitzlaufs ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung sowie Körperverletzung freigesprochen worden.

Am 13. Juli 2008 waren von österreichischem Gebiet  aus 716 Läufer zum Gipfel der  Zugspitze gestartet. Einige Läufer unterschätzten die extremen Temperaturen und Anstrengungen, es kam zur Tragödie. Zwei Läufer starben, neun weitere wurden in die Intensivstation eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft forderte 13.500 Euro. Der Veranstalter wies den Strafbefehl zurück und musste sich vor Gericht verantworten.

Am Dienstag wurde er vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen freigesprochen. Nach fünf Verhandlungstagen kam der Richter zu dem Schluss, dass Peter Krinninger, Geschäftsführer der Veranstaltungsfirma Getgoing, nicht für das Unglück verantwortlich sei.

Die Meinung des Gerichts: Die Läufer seien eigenverantwortlich gewesen und haben sich selbst gefährdet, zudem wurde vor dem Start ausreichend vor der gefährlichen Wetterlage gewarnt. Sie hätten außerdem die Möglichkeit gehabt, den Lauf jederzeit abzubrechen. Ein Berglauf ist immer extrem gefährlich, noch dazu auf den höchsten Berg Deutschlands. Dies müsse erfahrenen Läufern bekannt sein.

Eine Verurteilung hätte massive Folgen für den Laufsport haben können. Krinninger zeigte sich erleichtert: "Es war eine schwere Zeit, ich bin über das Urteil erleichtert." Nochmals bedauerte er die menschliche Tragödie. Die Staatsanwaltschaft erbat sich eine Woche Bedenkzeit. Bis dahin ist das Urteil nicht rechtskräftig.

G.W.

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