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ÖLV Präsident Gloggnitzer zum Fall Gradwohl

29.05.2008, 12:00:00
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Der ÖLV nimmt in den ÖLV-Nachrichten vom 29.Mai Stellung zum Fall Gradwohl

ÖLV Präsident Gloggnitzer:

Der Weltverband IAAF will die von Eva Maria Gradwohl erzielte Zeit von 2:30:51 Stunden weder als nationalen Marathonrekord noch als Olympialimit anerkennen. Wir als ÖLV müssen diese Sichtweise vorerst akzeptieren, wobei ich hoffe, dass in dieser Causa noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.

Die Thematik ist natürlich unerfreulich, besonders für Eva Maria Gradwohl, die verständlicherweise aus allen Wolken gefallen ist. Die Diskussionen und Auf- fassungsunterschiede zu dieser Thematik sind uns bewusst. Festhalten möchte ich jedoch, dass die angewandte Wettkampfregel 144.2 (c) besagt: „Jeder Wettkämpfer, der während des Wettkampfs aus dem Wettkampfbereich heraus Unterstützung leistet oder empfängt, muss vom Schiedsrichter verwarnt und darauf hingewiesen werden, dass er im Wiederholungsfall von diesem Wettbewerb ausgeschlossen wird.“

Es ist bekannt, dass ein Tempomacher einmal für 300 Meter wieder eingestiegen ist. Das war nicht korrekt, aber dieser Vorfall hat sich nicht wiederholt. Im Sinn der Athletin, die das Olympialimit beim fraglichen Lauf deutlich unterboten hat, und im Einklang mit der zitierten Bestimmung hat der ÖLV die Leistung daher anerkannt.

Die Vorkommnisse sollten eine Lehre sein: Für Athleten, Betreuer und Veranstalter, dass die Einhaltung der Wettkampf-bestimmungen wichtig ist. Für den ÖLV, dass er in Zusammenarbeit mit den Lauf-veranstaltern glaubwürdige und praktikable Richtlinien vorgibt. Für alle sonstigen Beteiligten, dass in der Diskussion nicht das Augenmaß verloren geht. Denn dass bei großen und populären Straßenläufen, von denen es in Österreich erfreulicherweise mehrere gibt, nicht jeder Schritt, jeder Läufer und jeder Zuschauer kontrolliert werden können, liegt auf der Hand.

Johann Gloggnitzer
ÖLV Nachrichten | Nummer 5_08 | www.oelv.at

G.W.

Link: www.oelv.at

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